Der zweite Teil, das Local File, enthält die wesentlichen Elemente der bisherigen Sachverhalts- und Angemessenheitsdokumentation nach § 90 Abs. 3 AO, allerdings bezogen auf die jeweilige (ausländische) Landesgesellschaft.

Hinsichtlich der Meldefristen gelten die gleichen Grundsätze wie beim Masterfile.

 
Praxis-Tipp

Inhalte Local File

Das Local File sollte nachfolgende allgemeine Informationen und Unterlagen zur Landesgesellschaft enthalten:

  • Erläuterung der Organisationsstruktur (z. B. mittels Organigramm), Beschreibung der Reportingwege und Nennung der Verantwortlichkeiten;
  • Beschreibung der Geschäftstätigkeit und Geschäftsstrategie;
  • Darstellung der Wettbewerbssituation und der Hauptkonkurrenten am Markt;
  • Auflistung der konzerninternen Transaktionen der Landesgesellschaft (Liefer- und Leistungsbeziehungen);
  • Beschreibung des Inhalts der Verrechnungsmethodik und Volumen bezogen auf die einzelnen Transaktionskategorien (z. B. Lieferungen, Dienstleistungen, Finanzierungen) und Transaktionspartner (Muttergesellschaft, Tochtergesellschaft etc.);
  • Kopien aller wesentlichen Intercompany-Verträge;
  • Vergleichbarkeits- und Funktionsanalyse;
  • Verrechnungspreisanalyse (Fremdüblichkeit);
  • Angabe und Begründung der Verrechnungspreismethoden, Zusammenfassung von getroffenen Annahmen und herangezogenen Finanzdaten, Nachweis Fremdüblichkeit dem Grunde und der Höhe nach, etc.
  • Auflistung (und Beifügung) von Advanced Pricing Agreements oder anderen Tax Rulings mit anderen Staaten.

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