Kategorie BG HR RO
1 Nahrungsmittel 20

5[1]

13[2]

25
9/19[3]
2 Lieferung von Wasser 20

13[4]

25
9/19[5]
3 Arzneimittel 20

5[6]

25
9
4 Medizinische Geräte für Behinderte 20

5[7]

25
9[8]
Kindersitze für Kraftfahrzeuge 20 25 19
5 Personenbeförderung 20

25

[b]
19
6 Bücher 20 5[9] 5
Bücher auf anderen physischen Datenträgern   5[10] 5[11]
Zeitungen 20

5[12]

13[13]

25
5
Zeitschriften 20

5[14]

13[15]

25
5
7 Zugang zu kulturellen Leistungen (Shows, Kino, Theater)

20

[b]

5[16]

13[17]

25
5
Eintritt in Vergnügungsparks 20 25 5/9[18]
8 Pay TV/Kabel-TV 20

[b][19]

25
19
Rundfunk und Fernsehen 20 N/A 19
9 Schriftsteller, Komponisten, … 20

[b][20]

25
19
10 Sozialer Wohnungsbau 20 25 5
10a Renovierung und Reparatur von Privatwohnungen 20 25 19
10b Reinigung von Fenstern und Reinigung in privaten Haushalten 20 25 19
11 Landwirtsch. Güter 20 25 19/9[21]
12 Hotelbeherbergung

9[22]

20
13 5[23]/9[24]
12a Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen 20 13 5[25]/9[26]
13 Eintritt zu Sportveranstaltungen 20 25 5
14 Überlassen von Sportanlagen 20 25 5/9[27]
15 Sozialdienstleistungen 20

25

[b]

[b]

19
16 Leistungen von Bestattungsunternehmen und Krematorien 20 25 19
17 Medizinische und zahnärztliche Leistungen

20

[b]
[b]

[b]

19
18 Abfuhr von Haushaltsmüll und Straßenreinigung 20 25 19
19 Kleine Reparaturdienstleistungen 25
Fahrräder 20 25 19
Schuhe und Lederwaren 20 25 19
Kleidung und Haushaltswäsche 20 25 19
20 Häusliche Pflegedienste 20 25 19
21 Friseurleistungen 20 25 19
[1] 5 % sind auf alle Arten von Brot und Milch anwendbar (pasteurisiert, homogenisiert, Kondensmilch, mit Ausnahme von Schokoladenmilch und Milchprodukten) und auf Ersatz für Muttermilch; ab 1.4.2022 5 % generell für Grundnahrungsmittel (vorher: 13 %).
[2] 13 % sind anwendbar auf essbare Tier- und Pflanzenfette und Öle, auf weißen Kristallzucker aus Zuckerrüben und Rohrzucker, auf Säuglingsnahrung und verarbeitete Nahrung auf Getreidebasis für Säuglinge und Kleinkinder.
[3] Ab 1.6.2015; vorher: 24%; unter die Steuerermäßigung fallen auch nichtalkoholische Getränke und Catering; seit 1.6.2019: zertifizierte Bioprodukten, Bergprodukten und traditionellen Produkte: 5 % (vorher 9 %); ab 1.1.2024 gilt: Lebensmittel mit Zuckerzusatz, bei denen der Gesamtzuckergehalt mindestens 10 g/100 g Produkt beträgt, außer herkömmlichen Kuchen und Keksen gilt der Steuersatz von 19 % statt 9 %. hochwertige Lebensmittel, d. h. Berg-, Öko- und traditionelle Produkte, die vom Ministerium für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung zugelassen sind, unterliegen einem Steuersatz von 9 % oder 19 % (statt vorher 5 %), je nach KN-Code/zugesetztem Zucker.
[4] Lieferung von Wasser (mit Ausnahme von zu kommerziellen Zwecken in Flaschen und anderen Wasserverpackunge abgefülltem Wasser).
[5] Rumänien: Wasser, auch Mineralwasser ab 1.1.2023 19 %; ab 1.1.2024 gilt für alle Unterkategorien alkoholfreier Getränke der Position 2202 der KN (Wässer, einschließlich Mineralwässer und kohlensäurehaltige Wässer, die Zucker oder andere Süßstoffe oder Aromastoffe enthalten, und andere alkoholfreie Getränke, ausgenommen Frucht- oder Gemüsesäfte der Position 2009) der Steuersatz von 19%. Dies gilt unabhängig davon, ob die Lieferung einzeln oder im Rahmen einer Restaurant- oder Catering-Dienstleistung erfolgt. Bis 31.12.2023 unterliegen Teile der Produkte dieser Rubrik dem ermäßigten Steuersatz von 9 %.
[6] Pharmazeutische Produkte in Übereinstimmung mit der Entscheidung über die Bestimmung der Liste medizinischer Produkte des Kroatischen Krankenversicherungsfonds.
[7] Lieferung von orthopädischen Produkten und Prothesen jeder Art und Zubehör zu ihnen mit Ausnahme zahnmedizinischer Prothesen (in Übereinstimmung mit dem Beschluss zu orthopädischen und anderen Vorrichtungen des Kroatischen Krankenversicherungsfonds.
[8] Lieferungen orthopädischer Produkte und von Prothesen jeden Typs sowie von Zubehörteilen, mit Ausnahme von Zahnprothesen.
[9] Bücher mit berufsgezogenem, wissenschaftlichem, künstlerischem und erzieherischem Inhalt; Textbücher für pädagogischen, Primär-, Sekundär- und Tertiärunterricht; E-Books ab 1.1.2019: 5 %.
[10] Bücher mit berufsgezogenem, wissenschaftlichem, künstlerischem und erzieherischem Inhalt; Textbücher für pädagogischen, Primär-, Sekundär- und Tertiärunterricht; E-Books ab 1.1.2019: 5 %.
[11] Ab 1.1.2022 sowie für elektronische Zeitungen und Zeitschriften.
[12] Tageszeitungen, falls ihr Informationsgehalt mindestens 25.000 Wörter pro Ausgabe umfasst (mit Ausnahme von Zeitungen mit mehr als 50 % Inhalt mit Werbung).
[13] Andere als Tageszeitungen, deren Informationsgehalt mindestens 25.000 Wörter pro Ausgabe umfasst, wenn ihr Inhalt nicht zu über 50 % für Werbung genutzt wird.
[14] Nur Wissenschaftszeitschriften.
[15] Andere als Wissenschaftszeitschriften, wenn ihr Inhalt nicht zu über 50 % für Werbung genutzt wird.
[16] Kinoeintritte (Filmvorführungen).
[17] Konzertkarten; ab 1.1.2014 auch für Leistungen von Museen, Bibliotheken, Theatern, Orchestern.
[18] Ab 1.11.2018 5 % (vorher: 19 %); ab 1.1.2024 9 %.
[19] Leistung...

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