Die Dauerfristverlängerung ist

  • bei monatlicher Abgabe bis zum 10.2. und
  • bei vierteljährlicher Abgabe bis zum 10.4.

beim Finanzamt zu beantragen. Dieser Antrag kann ebenfalls über das Programm ELSTER ausgefüllt und online dem Finanzamt übermittelt werden.

 

Dauerfristverlängerung auch während des Jahres möglich

Die Dauerfristverlängerung kann auch noch im Laufe des Jahres nachgeholt werden. Sie gilt dann ab dem Monat der Antragstellung.

Hat der Unternehmer den Antrag gestellt, hat er jeweils einen Monat länger Zeit. Er übermittelt dann die Voranmeldungen

  • bei einer vierteljährlichen Abgabe jeweils bis zum 10.5., 10.8., 10.11. und 10.2. und
  • bei einer monatlichen Abgabe jeweils bis zum 10. des übernächsten Monats. Das ist für den Januar der 10.3., für den Februar der 10.4., für den März der 10.5. usw.

Gibt der Unternehmer seine Umsatzsteuer-Voranmeldungen monatlich ab, erhält er die Dauerfristverlängerung nur, wenn er eine Sondervorauszahlung leistet. Diese beträgt 1/11 der Umsatzsteuer-Zahllast des Vorjahres.[1]

 

Antrag auf Dauerfristverlängerung

Unternehmer Hans Groß übermittelt monatlich seine Umsatzsteuer-Voranmeldungen. Er hat zunächst keinen Antrag auf Dauerfristverlängerung gestellt. Für den Januar 01 übermittelt er seine Voranmeldung am 10.2.01 und für den Februar am 10.3.01.

Am 10.4.01 übermittelt er einen Antrag auf Dauerfristverlängerung und leistet die 1/11 Vorauszahlung in Höhe von 1.234 EUR. Ab dem Voranmeldungszeitraum März braucht Hans Groß seine Voranmeldungen erst einen Monat später zu übermitteln.

Buchungsvorschlag:

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
1781/3830 Umsatzsteuer-Vorauszahlung 1/11 1.234 1200/1800 Bank 1.234

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