Nach § 18 Abs. 1 UStG müssen umsatzsteuerpflichtige Unternehmer ihre Umsatzsteuer-Voranmeldungen (USt-VA) nach amtlich vorgeschriebenem Formular durch Datenfernübertragung, d. h. digital an das Finanzamt übermitteln.

Für die digitale Übermittlung der Umsatzsteuer-Voranmeldung kann das ELSTER-Programm der Finanzverwaltung unter www.elster.de genutzt werden, welches allen Steuerpflichtigen kostenlos zur Verfügung steht. Hierfür ist die einmalige Registrierung des Unternehmens notwendig, welche ca. 14 Tage Vorlaufzeit erfordert.

 

Ausnahmeregelung

Ist die Übermittlung elektronischer Umsatzsteuer-Voranmeldungen für den Unternehmer sowohl wirtschaftlich als auch persönlich unzumutbar und stellt mithin eine unbillige Härte dar, kann er einen Antrag auf Verzicht der elektronischen Übermittlung der Umsatzsteuer-Voranmeldungen beim Finanzamt stellen. Wird diesem Antrag durch das Finanzamt stattgegeben, hat der Unternehmer seine Umsatzsteuer-Voranmeldungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck in herkömmlicher Form beim Finanzamt einzureichen (papierhaft oder via Telefax).

Eine solche unbillige Härte liegt nach Auffassung des Finanzamtes der Fall, wenn

  • die notwendige Schaffung der technischen Voraussetzungen für die elektronische Übermittlung der Steuerdaten in einem zur Sache unerheblichen finanziellen Aufwand stünde, oder
  • die Kenntnissen und Fähigkeiten des Unternehmers ihn nicht oder nur eingeschränkt in die Lage zur elektronischen Datenübermittlung versetzen.

Liegen die Voraussetzungen für eine unbillige Härte vor, soll das Finanzamt einem Antrag auf Befreiung regelmäßig zustimmen. Bei Nichtvorliegen der Voraussetzungen steht dem Finanzamt ein Ermessensspielraum zu.

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Für die digitale Übermittlung der Umsatzsteuer-Voranmeldungen ist eine Unterschrift nicht mehr erforderlich. Die Daten werden automatisch verschlüsselt und über den Account des Unternehmens übertragen. Auch die meisten Software-Programme für die Erstellung einer Buchhaltung verfügen heute über eine Schnittstelle zum ELSTER-Programm der Finanzverwaltung, welche eine direkte Übertragung der Umsatzsteuer-Voranmeldung an die Finanzverwaltung auf digitalem Weg ermöglichen.

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