Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto | ||||
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Kontobezeichnung | SKR 03 | SKR 04 | Eigener Kontenplan | Bilanz/GuV |
Umsatzsteuer | 1770 | 3800 | Umsatzsteuer | |
In Rechnung unrichtig oder unberechtigt ausgewiesene Steuerbeträge, UStVA Kz. 69 | 1783 | 3851 | In Rechnung unrichtig oder unberechtigt ausgewiesene Steuerbeträge, UStVA Kz. 69 |
So kontieren Sie richtig!
Es ist in der Regel davon auszugehen, dass ein Unternehmer die Umsatzsteuer in einer Rechnung nicht bewusst falsch oder unberechtigt ausweist. Das bedeutet, dass die Rechnung zunächst so gebucht wird, wie sie ausgestellt worden ist. Die Rechnung und die Umsatzsteuer werden berichtigt, sobald der Fehler auffällt. Die in einer Rechnung unzutreffend ausgewiesene Umsatzsteuer wird, sobald der Fehler auffällt auf das Konto "In Rechnung unrichtig oder unberechtigt ausgewiesene Steuerbeträge, UStVA Kz. 69" 1783/3851 (SKR 03/04) gebucht.
Buchungssatz:
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
an In Rechnung unrichtig oder unberechtigt ausgewiesene Steuerbeträge, UStVA Kz. 69 |
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