Für den Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit der Lieferung eines neuen Fahrzeugs aus dem nichtunternehmerischen Bereich gilt § 15 Abs. 4a UStG.

  • Abziehbar ist nur die Umsatzsteuer, die beim Erwerb des Fahrzeugs in Rechnung gestellt wurde. Ein Vorsteuerabzug aus den Nebenkosten, die im Zusammenhang mit dem Erwerb des Fahrzeugs angefallen sind, scheidet aus.[1]
  • Der Vorsteuerabzug ist auf die Höhe der Umsatzsteuer des Verkaufs beschränkt, wenn die Lieferung nicht steuerfrei wäre.[2]
  • Der Fahrzeuglieferer darf die Vorsteuer erst im Zeitpunkt der Lieferung des Fahrzeugs geltend machen.[3]

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Finance Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge