Herr Braun hat mit seiner unternehmerischen Tätigkeit am 1.3.02 begonnen. Sein tatsächlicher Umsatz, der ihm im Jahr 02 zufließt, beträgt 17.900 EUR. Der hochgerechnete Jahresumsatz beträgt somit 17900 EUR : 10 × 12 Monate = 21.480 EUR. Er kann deshalb die Befreiung, seine Umsätze nicht der Umsatzsteuer unterwerfen zu müssen, als Kleinunternehmer in Anspruch nehmen.

Ergebnis: Herr Braun überschreitet nicht den Grenzwert von 22.000 EUR und kann somit auch im Jahr 03 seine Umsätze als Kleinunternehmer ohne Umsatzsteuer (rein netto) lassen.

Buchungsvorschlag:

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
1200/1800 Bank 17.900 EUR 8195/4185 Erlöse als Kleinunternehmer 17.900 EUR
 
Wichtig

Der Jahresumsatz ist maßgeblich

Bei der Grenze von 22.000 EUR (bis einschließlich 2019: 17.500 EUR)[1] wird auf den Jahresumsatz des Vorjahres abgestellt. Wird der Betrieb unterjährig eröffnet, ist der Jahresumsatz auf volle 12 Monate hochzurechnen.

[1] Der Bundesrat hat am 8.11.2019 dem Bürokratieentlastungsgesetz III zugestimmt, wodurch die Umsatzgrenze ab 1.1.2020 auf 22.000 EUR erhöht wird (BT-Drucks. 19/14421)

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