Elektronische Rechnungen sind zulässig, sofern der Kunde einverstanden ist und

  • die Rechnung gemäß den Vorschriften für elektronische Signaturen geprüft wird oder
  • Echtheit und Richtigkeit der Rechnung gemäß Artikel 2 der Empfehlung 94/820/EG der Kommission durch elektronischen Datenaustausch (EDI) gewährleistet sind.

Rechnungen gemäß den Vorschriften für elektronische Signaturen müssen mit einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur versehen sein (bzw. mit einem elektronischen Zeichen), basierend auf einer sicheren Signaturstellungseinheit gemäß dem Gesetz über die elektronische Signatur (Nr. 227/2000 Sb.). Subjekte, die derzeitig zur Ausstellung von Zertifikaten berechtigt sind, sind die I.CA (http://www.ica.cz), die Tschechische Post (http://qca.postsignum.cz) und eIdentity (http://www.eidentity.cz/app).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Finance Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge