Die elektronische Übermittlung von Rechnungen ist grundsätzlich erlaubt. Die Rechnungen müssen alle Informationen enthalten, wie sie für Papierrechnungen vorgesehen sind (vgl. Tz. 5.1). Die elektronische Aufbewahrung von Rechnungen außerhalb Schwedens ist zulässig, muss der Finanzbehörde jedoch vorher angezeigt werden.

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