Ein Fiskalvertreter hat dieselben Rechte und Pflichten wie der vertretene Unternehmer. Er erhält von der Steuerbehörde für die Zwecke der Vertretung eine besondere Identifikationsnummer. Er hat die MwSt-Erklärungen einzureichen und ist für die Entrichtung fälliger Steuern verantwortlich. Der Fiskalvertreter muss eine gesonderte Buchführung für jeden Vertretenen unterhalten.

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