Gemäß Verordnung Nr. 375/2003 vom 10.5.2003 müssen die Mehrwertsteuerpflichtigen, die unter die normale Steuerregelung fallen, die periodischen MwSt-Erklärungen und ihre jeweiligen Anhänge auf dem Weg der elektronischen Datenübermittlung auf der Website http://www.portaldasfinancas.gov.pt übermitteln. Zur Übermittlung der periodischen Erklärung über Internet ist es erforderlich, dass der Betroffene zuvor ein persönliches Kennzeichen erhält, das über Internet auf der Webseite der Generalfinanzdirektion zu beantragen ist.

Dieses persönliche Kennzeichen wird per Post zusammen mit Anweisungen über die Zusendung der Erklärung mit elektronischen Mitteln versendet. Ergibt sich ein MwSt-Betrag zu Gunsten des Staates, kann die Zahlung über das Netz der Kassenautomaten "Multibanco", in den Finanzämtern, an den Schaltern der CTT (portugiesische Post) oder über Internet mittels "Homebanking" geleistet werden.

Für die zusammenfassende Meldung gilt dieselbe Regelung wie für die periodischen Erklärungen.

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