Umsatz unter 12.500 EUR (bis 31.3.2020: 10.000 EUR) unter der Voraussetzung, dass keine Importe und keine Ausfuhren getätigt werden.

Im Einzelhandel besteht eine Umsatzgrenze von 12.500 EUR, unterhalb derer Einzelpersonen nicht zur Mehrwertsteuer registriert werden, wenn sie daneben weder Importe, noch Exporte noch innergemeinschaftliche Lieferungen tätigen.

Die Grenze von 12.500 EUR steigt ab 1.1.2023 auf 13.500 EUR, zum 1.1.2024 auf 14.500 EUR und zum 1.1.2025 auf 15.000 EUR.

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