Muss sich ein ausländischer Unternehmer ohne Niederlassung in Malta dort registrieren lassen, kann er jeden beliebigen, in Malta ansässigen Unternehmer als Steuervertreter bestellen, den die MwSt-Verwaltung zulässt. Wird kein Vertreter bestellt, kann die MwSt-Verwaltung durch schriftliche Mitteilung eine beliebige, in Malta ansässige Person, an die der ausländische Unternehmer einen steuerbaren Umsatz bewirkt, oder einen Bevollmächtigten des ausländischen Unternehmers oder jede andere Person mit geschäftlicher Beziehung zu dem ausländischen Unternehmer als dessen Vertreter bestellen

Ein außerhalb der EU ansässiger Unternehmer kann freiwillig einen Steuervertreter in Malta bestellen.

Als Steuervertreter eines außerhalb der EU ansässigen Unternehmers kann nur ein in Malta niedergelassener Unternehmer registriert werden.

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