Grundsätzlich hat der Unternehmer bei der für ihn zuständigen Finanzverwaltung bis zum 15. Tag jedes Monats eine Erklärung über die im Vormonat für Umsätze fällig gewordene Mehrwertsteuer abzugeben und die Steuer zu entrichten. Unternehmer, die monatliche oder vierteljährliche Erklärungen abzugeben haben, haben außerdem bis zum 1. Mai jedes Jahres eine Jahreserklärung über die im vorhergehenden Kalenderjahr fällig gewordene Mehrwertsteuer abzugeben und innerhalb der gleichen Frist den aufgrund dieser Erklärung gegebenenfalls geschuldeten Steuersaldo zu entrichten.

Ab dem 1.1.2020 müssen MwSt-Erklärungen und Zusammenfassende Meldungen für innergemeinschaftliche Lieferungen und Dienstleistungen innerhalb der EU zwingend elektronisch über die eCDF-Plattform eingereicht werden. Diese Meldepflicht gilt sowohl für Steuerpflichtige als auch für Nichtsteuerpflichtige, unabhängig davon, ob sie monatliche, vierteljährliche oder jährliche Zahlungen der MwSt leisten (vgl. dazu auch die Bekanntmachung der Steuerbehörde v. 19.12.2019).

Alle Fragen betreffend das eCDF System sind an den Helpdesk eCDF zu richten. Die Kontaktdaten sind in der Rubrik 'Kontakt' vom eCDF System eCDF verfügbar. Alle MwSt.-relevanten Anfragen sind an den allgemeinen Helpdesk der Administration de l'Enregistrement et des Domaines erreichbar per E-Mail unter info@aed.public.lu, zu richten.

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