Jedem ausländischen Unternehmer, der in Litauen keinen Steuervertreter bestellt, wird die Registrierung verweigert.

Ist ein ausländischer Unternehmer, der in Litauen Lieferungen von Gegenständen bewirkt oder Dienstleistungen erbringt, in Litauen nicht für MwSt-Zwecke registriert, ist der Empfänger verpflichtet, die MwSt zu ermitteln und an den Staat zu zahlen, sofern es sich bei ihm nicht um eine natürliche Person handelt.

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