Bei der MwSt-Registrierung ist nach folgenden Fällen zu unterscheiden:

1) Normale Registrierung

Bewirkt ein ausländischer Unternehmer steuerbare Umsätze in Litauen, muss er sich in Litauen für MwSt-Zwecke registrieren lassen. Unternehmer, die ausschließlich befreite Umsätze bewirken, sind von der Registrierungspflicht ausgenommen, sofern sie keine befreiten innergemeinschaftlichen Lieferungen oder befreite Lieferungen von Gegenständen nach der MwSt-Lagerregelung vornehmen. Allgemein gilt ab 1.1.2015 eine Registrierungspflicht, wenn der Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 45.000 EUR überstiegen hat.

2) Versandhandel

Alle in einem anderen EU-Mitgliedstaat ansässigen Personen, die Gegenstände an in Litauen nicht für MwSt-Zwecke registrierte Personen verkaufen und für die Beförderung der Gegenstände aufkommen, müssen die MwSt-Registrierung beantragen, wenn der Wert dieser Verkäufe im vorausgegangenen oder laufenden Kalenderjahr 35.000 EUR überschreitet. Liegt der Wert der Verkäufe niedriger, kann der Lieferer Litauen zum Ort der Lieferung bestimmen. In diesem Fall muss er sich für MwSt-Zwecke registrieren lassen und kann die Registrierung frühestens zwei Jahre nach dem Registrierungsdatum wieder beenden.

3) Erwerb

In Litauen nicht für MwSt-Zwecke registrierte Personen, die in Litauen Gegenstände von einem Lieferer erwerben, der in einem anderen Mitgliedstaat für MwSt-Zwecke registriert ist, müssen sich in Litauen für MwSt-Zwecke registrieren lassen, wenn der Gesamtwert der Gegenstände im vorangegangenen Kalenderjahr 14.000 EUR übersteigt.

Eine freiwillige Registrierung ist grundsätzlich möglich. Sie kann jedoch frühestens zwei Jahre nach dem Registrierungsdatum wieder beendet werden.

Der Registrierungsantrag ist bei dem örtlichen Finanzamt (Distriktfinanzamt) einzureichen, das für die feste Niederlassung bzw. den Ort, an dem der Steuervertreter niedergelassen und als Steuerpflichtiger registriert ist, zuständig ist.

Die Anschriften und Telefonnummern der örtlichen Finanzämter sind auf der Website der Steuerverwaltung zu finden: www.vmi.lt. Sie können sich auch schriftlich wenden an:

Danas Mikailionis

Leiter der Abteilung Internationaler Informationsaustausch des Finanzamts beim Finanzministerium

Šermukšnių Str. 3,

LT-2600 Vilnius

E-Mail: DMikailionis@vmi.lt

Tel.: (+370˜5) 268 7801

Fax.: (+370˜5) 212 5673

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