Das Reverse-Charge-Verfahren gilt in Lettland für Umsätze mit Nutzholz (Bauholz), Industrieschrott, Lieferungen von Baumaterialien, Bauleistungen und elektronische Geräte (Mobiltelfone, Tablets, Laptops, integrierte Schaltkreise). Ab dem 1.7.2016 gilt das Verfahren auch für Lieferungen von Getreidepflanzen und Industriegetreide und ab 1.1.2017 auch für Lieferungen von Edelmetallen. Ab 1.1.2018 gilt das Reverse-Charge-Verfahren auch für Lieferungen von Artikeln der Freizeitelektronik und für Ausstattungsgegenstände betreffend Haushaltselektrik. Der unternehmerische Empfänger dieser Leistungen kann die – von ihm geschuldete - auf die Lieferungen entfallende MwSt monatlich als Vorsteuer geltend machen, wenn der Steuerbetrag 1.500 EUR (vorher 1.422,87 EUR) übersteigt.

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