Rechnungen können vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers elektronisch übermittelt werden. Die Echtheit der Herkunft, die Unversehrtheit des Inhalts und die Lesbarkeit der Rechnung müssen gewährleistet sein. Dies durch Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur, durch Übermittlung der Rechnung per elektronischen Datenaustausch (EDI) oder durch ein innerbetriebliches Kontrollverfahren, das einen verlässlichen Prüfpfad zwischen Rechnung und Leistung schaffen kann, erreicht werden.

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