In der EU ansässige Unternehmer, die im Gebiet Kroatiens Umsätze ausführen, deren Ort der Leistung in Kroatien liegt, sind verpflichtet, sich von der Steuerverwaltung eine MwSt-Identifikationsnummer zuteilen zu lassen. Die Struktur der MwSt-Identifikationsnummer besteht aus dem Ländercode ”HR„ plus einer persönlichen Identifikationsnummer (OIB). EU-ansässigen Unternehmern, denen eine MwSt-Identifikationsnummer zugeteilt wurde, sind ab diesem Zeitpunkt zur Abgabe von Steuererklärungen in Kroatien verpflichtet.

Nicht in Kroatien ansässige Unternehmen, die Personenbeförderungen im Straßenverkehr in Kroatien erbringen (ständig oder vorübergehend), müssen sich für MwSt-Zwecke registrieren lassen (Antrag auf Zuteilung einer USt-IdNr. Und Erhalt einer persönlichen IdNr. – OIB). Drittstaatenunternehmer müssen darüber hinaus für ihre Umsätze in Kroatien einen Fisdkalvertreter bestellen.

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