Vorsteuererstattungansprüche von mehr als 15.000 EUR sind durch gesonderte Dokumentationen zu belegen. Für Mehrwertsteuer-Rückerstattungsansprüche, die ab dem 1.1.2017 entstehen, ist die Beistellung einer Sicherheitsleistung (Bank-/Versicherungsgarantie) nicht erforderlich, wenn der Anspruch 30.000 EUR nicht übersteigt.

Ab 1.1.2018 kann der Vorsteuerabzug bei Ausgaben für Kraftstoffe und andere Aufwendungen im Zusammenhang mit der Nutzung von fahrzeugen, Flugzeugen, Booten nur geltend gemacht werden, wenn die Bezahlung mittels Bankkarte, Kreditkarte, Prepaid-Karte oder andere vergleichbare Zahlungsmethoden bewirkt wurde. Diese Mittel umfassen alle Arten von Zahlungsinstrumenten außer Bargeld, z. B. Bank- und Postschecks und Überweisungen, Lastschriften, Kreditkarten, Debitkarten und Prepaid-Karten.

Das Recht auf Vorsteuerabzug kann in dem Monat geltend gemacht werden, in dem der Eingangsumsatz erfolgt, sofern die zugehörige Rechnung oder der Zollbeleg bis zum 15. Tag eingehen und im Umsatzsteuer-Hauptbuch verbucht werden, es sei denn, der Umsatz erfolgt im vorangegangenen Geschäftsjahr.

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