Die Möglichkeit der elektronischen Rechnungsstellung besteht, wenn die Integrität des entsprechenden Systems gewährleistet ist durch eine vorausgegangene elektronische Signatur, durch elektronische Datenaustauschsysteme (EDI) oder andere Systeme. Für das Verfahren gibt es entsprechende Verwaltungsanweisungen, die von der Webseite www.revenue.ie abrufbar sind.

Die elektronische Aufbewahrung von Rechnungen ist nur möglich, wenn die Rechnungen elektronisch empfangen wurden. Die Aufbewahrungsfrist beträgt 6 Jahre.

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