Unternehmer, die eine in Anhang VII MwStSystRL aufgeführte Tätigkeit ausüben, z. B. Landwirtschaft, Süßwasserfischerei, Forstwirtschaft usw., können eine Pauschalregelung in Anspruch nehmen. Der Pauschalsteuersatz, der den Vorsteuerabzug (mit Ausnahme größerer Investitionen) grundsätzlich ausschließt, beträgt 5,6% (ab 1.1.2022 Senkung auf 5,5 % geplant). Sonstige Pauschalregelungen existieren nicht.

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