Periodische MwSt-Erklärungen (und Zusammenfassende Meldungen) können auf elektronischem Weg eingereicht werden, sofern es sich nicht um Berichtigungen handelt und sie rechtzeitig eingereicht werden. Für die Einreichung der Zusammenfassenden Meldungen von innergemeinschaftlichen Erwerbungen und Lieferungen ist dies obligatorisch, sofern es sich um die anfänglichen Meldungen handelt und diese rechtzeitig eingereicht werden. Weitere Informationen sowie die entsprechenden Anträge sind auf den folgenden Websites erhältlich: www.taxisnet.gr oder www.gsis.gov.gr.

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