In- oder Ausländer, die mehrwertsteuerpflichtige Umsätze bewirken, müssen sich für die Mehrwertsteuer registrieren lassen. Als mehrwertsteuerpflichtige Umsätze gelten vor allem die Lieferung von Gegenständen, die Erbringung von Dienstleistungen und der innergemeinschaftliche Erwerb von Gegenständen, soweit diese Tätigkeiten innerhalb des griechischen Hoheitsgebiets gewerblich und gegen Entgelt ausgeübt werden. Mit dieser Registrierung erhalten die Steuerpflichtigen eine Steueridentifikationsnummer, wenn sie diese aus anderen steuerlichen Gründen nicht bereits erhalten haben, da es in Griechenland keine spezifische MWSt-Nummer gibt.

Die Registrierung erübrigt sich in Fällen des Reverse-Charge-Verfahrens. In diesen Fällen können sich die ausländischen Unternehmer auch nicht freiwillig registrieren lassen.

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