Ausländische Unternehmer sind von der Verpflichtung entbunden, ihre Steuererklärungen elektronisch zu übermitteln und entsprechende Zahlungen zu leisten. Sie haben jedoch die Möglichkeit, dies über einen Vertreter in Frankreich zu praktizieren. Dann müssen sie allerdings ein Konto bei einem in Frankreich ansässigen Finanzinstitut unterhalten. Die Daten können in zwei Verfahren übermittelt werden, die sich gegenseitig ausschließen:

  • Elektronischer Formularaustausch EFI (Internet),
  • Elektronischer Datenaustausch EDI.

Der Zugang zu EFI ist möglich ein Internetportal (Webseite www.impots.gouv.fr unter "e-services", dann "téléTVA". Dieses Verfahren ist eher für Einzelerklärungen gedacht und erlaubt das geführte Ausfüllen elektronischer Formulare mit entsprechenden Hilfestellungen. Der Zugang zu EDI ist eher für Steuerberater gedacht, die eine Vielzahl von Mandanten vertreten.

Alle Informationen über diese Verfahren sind auf der Webseite www.impots.gouv.fr unter "e-services", dann "téléTVA" abrufbar.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Finance Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge