Zu den Verpflichtungen eines Steuervertreters zählen seine eigenen Verpflichtungen sowie die Verpflichtungen der von ihm vertretenen Person (Bescheinigung der Niederlassung, Buchführung, Abgabe von Mehrwertsteuererklärungen und Entrichtung der Steuer). Die Steuervertreter besitzen die gleichen Rechte wie die übrigen Unternehmer.

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