Unternehmen sind von der Steuerzahlung befreit, wenn sie im Laufe des vorherigen Kalenderjahres einen Umsatz von höchstens

  • 82.000 EUR aus Lieferungen, Abgabe von Gegenständen zum Verzehr an Ort und Stelle und aus Beherbergungsleistungen;
  • 33.200 EUR bei anderen Umsätzen
  • 42.900 EUR für Leistungen von Rechtsanwälten, Umsätze mit geistigem Eigentum und bestimmte Leistungen von Künstlern

erzielt haben.

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