Der Steuervertreter muss folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • es muss sich um eine in Estland niedergelassene juristische Person handeln;
  • er muss einen ausgezeichneten Ruf haben;
  • er darf sich zumindest während des letzten Jahres mit der Zahlung seiner Steuerschulden nicht im Rückstand befinden (auch wenn der Rückstand in Raten abbezahlt wird).

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