Die Voraussetzungen und Bedingungen der Bestellung eines Fiskalvertreters gelten für alle nicht in Estland ansässigen Personen, d. h. gleichermaßen für Steuervertreter von in der EU und außerhalb der EU ansässigen Unternehmen.

Es gibt keine Fälle, in denen die Bestellung eines Steuervertreters zwingend vorgeschrieben ist. Für Steuerpflichtige aus Drittstaaten, die in der EU Dienstleistungen auf elektronischem Weg erbringen und die Sonderregelung für elektronisch erbrachte Dienstleistungen anwenden, kann kein Steuervertreter bestellt werden.

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