Rz. 21

Im vorstehenden Buchungsbeispiel lässt sich die Zahllast bei Großhändler G wie folgt ermitteln: Das Konto "Umsatzsteuer" zeigt einen Schuldsaldo (Haben) auf. Dagegen steht aber ein Forderungssaldo (Soll) auf dem Konto Vorsteuer. Die Differenz zwischen Umsatzsteuer und Vorsteuer ergibt die sogenannte Zahllast. Überwiegen die Vorsteuern, so besteht anstatt der Zahllast ein Erstattungsanspruch an das Finanzamt (Vorsteuerüberhang).

 
Bei Großhändler G zeigt das USt-Konto einen Haben-Saldo von 3.724,00 EUR
Für das Vorsteuerkonto ergibt sich ein Soll-Saldo von 3.317,40 EUR
Es bleibt eine Zahllast von 406,60 EUR
 

Rz. 22

Die Umsatzsteuer auf einer Stufe soll die Wertschöpfung des Unternehmens (den erwirtschafteten Mehrwert) besteuern.

 
G erzielte Warenverkaufserlöse (netto) von 20.000,00 EUR
./. 2 % Skonto   400,00 EUR
    19.600,00 EUR
Wareneinkauf (netto) 20.000,00 EUR  
./. 10 % Nachlass 2.000,00 EUR  
./. 3 % Skonto 540,00 EUR 17.460,00 EUR
Wertschöpfung   2.140,00 EUR

19 % USt von 2.140,00 EUR ergeben die oben ausgewiesene Zahllast: 406,60 EUR.

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