In folgenden Fällen kann von der Ausstellung einer Rechnung abgesehen werden:

  • Lieferungen an einen Kunden, der eine nichtsteuerpflichtige natürliche Person ist;
  • Finanzdienstleistungen und Versicherungsdienstleistungen;
  • Verkauf von Flugtickets;
  • Lieferungen ohne Zahlungseingang;
  • Elektronische Dienstleistungen durch nicht in der EU ansässige Personen.

Rechtsvorschriften über vereinfachte Rechnungen (Kleinbetragsrechnungen) existieren nicht.

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