Unternehmer, deren Vorjahresumsatz 500.000 EUR nicht überschreitet, müssen ab 1.1.2014 ihre Ausgangsumsatzsteuer erst im Zeitpunkt des Erhalts der Gegenleistung anmelden, wenn sie für dieses System optiert haben. Der Vorsteuerabzug auf Wirtschaftsgüter, die bereits im Zeitpunkt der Registrierung für MwSt-Zwecke im Unternehmen vorhanden sind, muss binnen 12 Monaten nach Registrierung geltend gemacht werden. Belegnachweise für MwSt-Zwecke müssen im Original aufbewahrt werden.

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