Unternehmen, die nur eine Umsatzsteuererklärung monatlich oder jedes Quartal abgeben, können dies auf elektronischem Weg über das INTERVAT-System erledigen.

Unternehmen, die öfter Erklärungen abgeben, wie z.B. Steuerberater für ihre Mandanten, können dies über das EDIVAT-System abwickeln.

Unternehmer, die das INTERVAT-System nutzen, müssen über Folgendes verfügen:

  • Internet-Anschluss,
  • bestimmte Internet-Browser (z.B. Netscape Communicator),
  • digitale Signatur,
  • digitales Zertifikat (Level 3), ausgestellt durch Global Sign oder E-Trust,
  • Verbindung zur Website des belgischen Finanzministeriums (http://minfin.fgov.be) zum Zugang zur INTERVAT-Seite.

Alle Unternehmer, die monatlich oder vierteljährlich Umsatzsteuererklärungen abgeben, sind zur elektronischen Abgabe der Umsatzsteuererklärung verpflichtet. Weitere Informationen erteilt das Directorate VI/8A - Service automatisation TVA - North Galaxy – Tour A, Bd du Roi Albert II, 33 bte 25, 1030 Bruxelles.

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