Auch Steuerpflichtige, die eine der nachfolgend aufgezählten Lieferungen von Gegenständen oder Dienstleistungen an eine natürliche Person zu deren persönlichem Gebrauch erbringen, müssen dafür eine Rechnung ausstellen, wenn Belgien der Ort des Umsatzes ist oder wenn der Steueranspruch in Bezug auf den gesamten oder einen Teil des Preises vor dem Umsatz entsteht:

  • Lieferungen folgender Gegenstände:

    • neue oder gebrauchte motorbetriebene Landfahrzeuge mit einem Hubraum von mehr als 48 Kubikzentimetern oder einer Leistung von mehr als 7,2 Kilowatt, die zur Personen- oder Güterbeförderung bestimmt sind, und ihre Anhänger, einschließlich Kombiwagen und Wohnwagen;
    • Yachten und Sportboote;
    • Flugzeuge, Wasserflugzeuge, Hubschrauber, Segelflugzeuge, Freiballons oder Luftschiffe und andere entsprechende Luftfahrzeuge mit oder ohne Motor ungeachtet dessen, ob sie schwerer oder leichter als Luft sind;
  • Lieferungen von neuen Gebäuden (im Sinne des belgischen MwSt-Gesetzbuchs) und Begründung, Abtretung und Rückabtretung dinglicher Rechte an neuen Gebäuden;
  • Bauarbeiten (im Sinne von Artikel 19 Abs. 2 MwSt-Gesetzbuch) und Leistungen mit Bezug auf Immobilien;
  • Lieferungen von Gegenständen und Dienstleistungen, die zur Errichtung eines neuen Gebäudes bestimmt sind;
  • Ratenverkauf und Mietkauf;
  • Lieferungen von Gegenständen, die aufgrund ihrer Art, der Weise, wie sie angeboten werden, der verkauften Mengen oder der angewandten Preise offensichtlich zu einer wirtschaftlichen Nutzung bestimmt sind, und Lieferungen von Gütern der gleichen Art wie die, mit denen der Erwerber Handel treibt oder die er normalerweise zur Ausübung seiner wirtschaftlichen Tätigkeit bestimmt;
  • Lieferungen, die in Einrichtungen oder an Orten erfolgen, die normalerweise nicht für Privatpersonen zugänglich sind;
  • Lieferungen, die von Produktions- oder Großhandelsbetrieben bewirkt werden;.
  • Lieferungen von Einzelteilen, Zubehör und Ausrüstung für die o.g. Fahrzeuge und an diesen Gegenständen durchgeführte Arbeiten, ausgenommen Waschen, einschließlich der Lieferung von Gegenständen, die für die Ausführung dieser Arbeiten verwendet werden, wenn der Preis einschließlich Mehrwertsteuer 125 EUR überschreitet;
  • Umzüge oder Möbellagerung und zu diesen Umsätzen gehörende Leistungen;
  • MwSt-freie Lieferung und Einfuhr von Gütern sowie MwSt-freie Erbringung von Dienstleistungen:
  • im Rahmen diplomatischer und konsularischer Beziehungen;
  • für den persönlichen Ge- bzw. Verbrauch der Mitglieder des diplomatischem, technischen und administrativen Personals, der Berufskonsularbeamten und der Konsulatsangestellten bei diplomatischen und konsularischen Vertretungen und Dienststellen (ausgenommen Immobilienarbeiten);
  • an internationale Einrichtungen und für Beamte dieser Einrichtungen, insofern die Befreiung durch ein Abkommen vorgesehen ist, bei dem Belgien Vertragspartei ist;
  • Lieferung von Gegenständen und Dienstleistungen, die für den Dienstgebrauch der Streitkräfte ausländischer Staaten, die Vertragspartei des Nordatlantikvertrags sind, oder ihres zivilen Begleitpersonals oder für die Versorgung ihrer Offiziers- bzw. Unteroffiziersmessen und Kantinen bestimmt sind, wenn die Streitkräfte der gemeinsamen Verteidigung dienen;
  • Lieferung von Gegenständen und Dienstleistungen, deren Bestimmungsort ein anderer Mitgliedstaat ist und die für die Streitkräfte eines anderen Staats, der Vertragspartei des Nordatlantikvertrags ist, für den Dienstgebrauch dieser Streitkräfte oder ihres zivilen Begleitpersonals oder für die Versorgung ihrer Offiziers- bzw. Unteroffiziersmessen und Kantinen bestimmt sind, wenn die Streitkräfte der gemeinsamen Verteidigung dienen;
  • an Einrichtungen, die von einer ausländischen Regierung mit der Anlage, Ausstattung und Instandhaltung von Friedhöfen, Grabstätten und Denkmälern für im Krieg gefallene und auf belgischem Staatsgebiet begrabene Mitglieder der Streitkräfte dieser Länder beauftragt wurden;
  • für die Nordatlantische Versammlung und die Mitglieder des Internationalen Sekretariats dieser Versammlung, insofern die Befreiung im Gesetz vom 14. August 1974 über das Statut der Nordatlantischen Versammlung in Belgien vorgesehen ist;
  • Lieferungen von Anlagegold, deren Betrag über 2.500 EUR liegt.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Finance Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge