Unternehmer, die außerhalb Belgiens, aber innerhalb der Gemeinschaft ansässig sind, können die Bestellung eines Steuervertreters grundsätzlich nicht beantragen. Eine Bestellung ist möglich, wenn der EU-Unternehmer Umsätze in Belgien bewirkt, die ein Drittlandsunternehmer ausführt und für die die Bestellung eines Steuervertreters erforderlich wäre. Im Übrigen ist die Registrierung für Umsatzsteuerzwecke in Belgien unabhängig von der Bestellung eines Steuervertreters. EU-Unternehmer werden unmittelbar für Umsatzsteuerzwecke registriert, sie können jedoch in Belgien von einem Steuerberater beraten und vertreten werden.

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