Unternehmer Huber bietet über das Internet E-Books und andere Downloads an, die seine Kunden per PayPal oder Kreditkarte zahlen. Die elektronischen Leistungen, die er im Jahr 2018 erbracht hat, liegen über der Bagatellgrenze von 10.000 EUR, sodass seine elektronischen Leistungen im Jahr 2019 dort ausgeführt werden, wo der Leistungsempfänger seinen Wohnsitz hat. Im Monat Januar 2019 verkauft Herr Huber E-Books für brutto 360 EUR an Privatpersonen in Österreich (Steuersatz 20 %) und für 410 EUR an Privatpersonen auf Mallorca (Steuersatz für Spanien 21 %). Der Ort der sonstigen Leistungen, die er auf elektronischem Weg erbracht hat, befindet sich somit in Österreich und in Spanien. Er schuldet daher folgende Beträge:

 
  • für E-Book-Downloads in Österreich (netto 300 EUR) 360 EUR ÷ 120 × 20 =
60,00 EUR
  • für E-Book-Downloads in Spanien (netto 338,84 EUR) 410 EUR ÷ 121 × 21 =
 71,16 EUR
  • netto 300 + 338,84 = 638,84 EUR; ausländische Umsatzsteuer insgesamt
131,16 EUR

Ohne die Sonderregelung des § 18h UStG müsste Herr Huber die Umsatzsteuer von 60 EUR in Österreich und die Umsatzsteuer von 71,16 EUR in Spanien anmelden und zahlen. Da Herr Huber aber das besondere Verfahren (Mini One Stop Shop = MOSS) anwenden will, meldet er sich hierfür über das Portal des BZSt an.[1] Die Zahlung der ausländischen Umsatzsteuer erfolgt ebenfalls an die deutsche Steuerbehörde.

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag

1730/

3610
Kreditkartenabrechnung 770,00

8339/

4339
Erlöse aus im anderen EU-Land steuerbaren Leistungen, im Inland nicht steuerbare Umsätze 638,84
     

1768/

3818
Umsatzsteuer aus im anderen EU-Land steuerpflichtigen sonstigen Leistungen/ Werklieferungen 131,16

In dem Zeitpunkt, in dem die Kreditkartenfirma den Betrag auf das Konto von Herrn Huber überweist, bucht er wie folgt:

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag

1200/

1800
Bank 770

1730/

3610
Kreditkartenabrechnung 770

Herr Huber meldet die ausländische (österreichische und spanische) Umsatzsteuer beim Bundeszentralamt für Steuern. Im Zeitpunkt der Zahlung bucht er wie folgt:

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag

1768/

3818
Umsatzsteuer aus im anderen EU-Land steuerpflichtigen sonstigen Leistungen/Werklieferungen 131,16

1200/

1800
Bank 131,16

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