Praxis-Wegweiser:

"Das richtige Konto"

Kontenbezeichnung

Erlöse aus im anderen EU-Land steuerbaren Leistungen, im Inland nicht steuerbare Umsätze
Eigener Kontenplan SKR 03
  8339
IKR  
5134 SKR 04
  4339
 

Kostenstelle/

Schlüssel
 

Praxis-Wegweiser:

"Das richtige Konto"

Kontenbezeichnung

Umsatzsteuer aus im anderen EU-Land steuerpflichtigen sonstigen Leistungen/Werklieferungen
Eigener Kontenplan SKR 03
  1768
IKR  
4816 SKR 04
  3818
 

Kostenstelle/

Schlüssel

So kontieren Sie richtig!

Führt ein Unternehmer sonstige Leistungen auf elektronischem Weg an eine Privatperson aus, befindet sich der Ort der sonstigen Leistung seit dem 1.1.2015 immer dort, wo der Leistungsempfänger wohnt bzw. seinen Sitz hat. Das gilt seit dem 1.1.2019 nur dann, wenn die Bagatellgrenze von 10.000 EUR überschritten wird oder der Unternehmer auf die Anwendung der Bagatellgrenze verzichtet. Befindet sich die Privatperson in einem anderen EU-Land, muss der leistende Unternehmer die Umsatzsteuer im jeweils anderen EU-Land anmelden und zahlen. Um dies zu vermeiden, besteht die Möglichkeit, dass der inländische Unternehmer die Umsatzsteuer, die den anderen EU-Ländern zusteht, im Inland anmeldet und auch an die inländische Finanzbehörde zahlt. Die Umsatzsteuer bucht er auf das Konto "Umsatzsteuer aus im anderen EU-Land steuerpflichtigen sonstigen Leistungen/Werklieferungen" 1768 (SKR 03) bzw. 3818 (SKR 04).

 

Buchungssatz:

Bank

an Umsatzsteuer aus im anderen EU-Land steuerpflichtigen sonstigen Leistungen/Werklieferungen

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