Immobilien und Umsatzsteuer sind zwei Themenbereiche, die in der Vergangenheit immer enger zusammengerückt sind. Schon bei der Prüfung der Steuerbarkeit muss abgegrenzt werden, ob es sich um eine Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück handelt oder nicht; diese Leistungen können bestimmten Steuerbefreiungstatbeständen unterliegen. Auch bei der Frage, wer der Steuerschuldner ist, ergeben sich Besonderheiten. Schließlich muss der Unternehmer, der die Leistung bezieht, überprüfen, in welchem Umfang er zum Vorsteuerabzug berechtigt ist und ob sich eine Vorsteuerberichtigung ergeben kann.

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