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Schecks und Kassenbestände werden durch körperliche Bestandsaufnahme am Bilanzstichtag erfasst. Schecks, die bereits zum Inkasso an ein Kreditinstitut eingereicht wurden, aber noch nicht gutgeschrieben sind, gehören zu den Guthaben bei Kreditinstituten. Guthaben bei Kreditinstituten und Postgiroguthaben sind durch entsprechende Kontoauszüge oder gesonderte Bankbestätigungen zu belegen.

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