Eine Kosteneinsparung soll erreicht werden, indem man Produkte oder Dienstleistungen des Unternehmens aus dem Markt nimmt. Natürlich nur die Produkte, an denen man nichts mehr verdient. Was sich in der Theorie so einfach anhört, ist in der Praxis nicht immer einfach.

Es beginnt mit der Frage, wie bzw. mit welchen Methoden können Sie feststellen, dass ein Produkt sich nicht mehr lohnt. Schnell ist man jetzt geneigt zu sagen: "Klar – das Produkt muss aus dem Sortiment rausfliegen, das Verluste einfährt, wenn also die Kosten über dem Preis liegen." Aber kennen Sie die Kosten Ihrer Produkte wirklich?

Sind Sie zum Beispiel Eigentümer einer Kiesgrube, haben Sie es mit dem Ermitteln der Produktkosten leicht. Sie ermitteln zunächst alle Kosten der Kiesgrube wie Personalkosten, Kosten für die Maschinen (Abschreibungen) usw. Dann teilen Sie einfach diese Gesamtkosten durch die Tonnen abgebrochenen Kieses und erhalten so die Kosten pro Tonne Kies. Das nennt man Divisionskalkulation. Leider funktioniert dieses einfache Schema zur Ermittlung der Produktkosten nur bei Einproduktunternehmen.

Bieten Sie mehrere Produkte und Dienstleistungen an, dann wird es schon schwieriger, die Kosten den einzelnen Produkten und Dienstleistungen zuzuordnen.

Wir kommen nun nicht umhin einen kleinen Ausflug in die Theorie der Kostenrechnung zu unternehmen.

Es gibt grundsätzlich zwei verschiedene Möglichkeiten, die Kosten zu betrachten, die ein Produkt oder eine Leistung verursacht, die Vollkostenrechnung und die Teilkostenrechnung:

  • Vollkostenrechnung: Hier wird mit allen angefallenen Kosten gerechnet. Also werden nicht nur die direkt von den erstellten Produkten/Leistungen abhängigen variablen Kosten in die Betrachtung einbezogen, sondern auch die leistungsunabhängigen Kosten, also die Fixkosten. Vollkostenrechnungen haben den Vorteil, dass dabei wirklich alle angefallenen Kosten auf die Produkte/Leistungen verrechnet werden müssen. Der Problempunkt ist das "müssen". Denn die Verteilung von Fixkosten nach problematischen Verteilungsschlüsseln oder Umlagen ist betriebswirtschaftlich fragwürdig. Jetzt werden Produkte/Leistungen mit Kosten belastet, die diese eigentlich gar nicht direkt verursacht haben. Wie wollen Sie die Kosten der Bürokraft verursachungsgemäß auf die Handwerksaufträge verteilen? Vollkostenaussagen sind also immer ungenau.
  • Teilkostenrechnung: Im Rahmen der Teilkostenrechnung wird argumentiert, dass lediglich ein Teil der Kosten zu Entscheidungen herangezogen werden soll, meist nämlich die variablen Kosten. Die Fixkosten fallen sowieso an, ob ein Produkt erstellt wird oder nicht. So sollte eine Entscheidung über den Verbleib oder das Ausmustern eines Produkts oder einer Leistung lediglich von diesen Teilkosten, also den variablen Kosten des Produktes abhängig gemacht werden. Nur die variablen Kosten sind letztendlich dem Produkt zuordenbar und die Aufteilung der Fixkosten kann immer nur ein Näherungswert sein. Die Deckungsbeitragsrechnung ist eine solche Teilkostenrechnung und wird im Kapitel 4 noch näher erläutert.

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