Achtung

Gerichtlich bestätigt: Trinkgelder stehen dem Arbeitnehmer zu, nicht dem Arbeitgeber

Achtung Arbeitgeber! Trinkgelder können in den "Besitzstand" des Kellners übergehen und unter Umständen nicht entzogen werden. Sie stehen dem Kellner zu, nicht dem Wirt, so das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz.

Ein Arbeitgeber ist nicht berechtigt, einem längjährigen Angestellten das Kassieren zu verbieten und ihm damit die Chance auf Trinkgeld zu nehmen. Dem Arbeitnehmer ist nicht zuzumuten, Tag für Tag mit dem übrigen Personal über die Verteilung des Trinkgeldes zu streiten. Der Arbeitgeber darf ihm die monatlichen zusätzlichen Einkünfte nicht entziehen. Im Gegensatz zu einem sogenannten Bedienungsgeld, welches dem Wirt zusteht, steht das Trinkgeld dem Kellner "als Geschenk" zu.[1]

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