Trade-Compliance-Themen sollten im Compliance Board routinemäßig vierteljährlich aufgerufen werden, ergänzt durch eine halbjährliche Berichterstattung der jeweils Themen- oder Fachverantwortlichen in der Linie. Sonderereignisse sind ad hoc zu melden. Die Berichtsvorlagen dienen als Dokumentationsnachweis. Im Hinblick auf die behördlichen Vorgaben sollten der Compliance-Beauftragte oder die Revision Strichprobenkontrollen vornehmen. Auf dieser Basis kann dann die (halb-) jährliche Compliance-Berichterstattung an die Geschäftsleitung erfolgen.

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