Im Beschaffungsbereich hat der Begriff TCO eine ähnliche Bedeutung. Im Rahmen von Beschaffungsentscheidungen sollen nicht nur die Anschaffungskosten eines Produktes bzw. einer Dienstleistung als kalkulatorische Grundlage dienen, sondern die Summe sämtlicher Kosten, die rund um die gesamte Nutzung bzw. Weiterverarbeitung entstehen. Er zielt darauf ab, im Beschaffungsprozess nicht nur die Einstandspreise von Beschaffungsobjekten, sondern deren Gesamtkosten, d. h. sowohl direkte als auch indirekte Kosten, zu berücksichtigen. Konkret sollen einerseits die Kosten, die bereits vor und während der Durchführung der Beschaffungsaktivitäten entstehen, Berücksichtigung finden. Zum anderen müssen auch Kosten, die bei der Weiterverarbeitung des Beschaffungsobjekts oder der Nutzung im Unternehmen auftreten, diesem Beschaffungsobjekt eindeutig zugerechnet werden.

Ziel des Total-Cost-of-Ownership-Ansatzes ist es, dem Umstand Rechnung zu tragen, dass zunehmend nicht mehr nur einzelne Unternehmen, sondern ganze unternehmensübergreifende Wertschöpfungsketten in Konkurrenz zueinander treten. Darum soll eine globale, unternehmensübergreifende Kostenbetrachtung, die neben dem beschaffenden Unternehmen auch Lieferanten und Kunden enthält, erfolgen. Dies soll die Verwendung falscher Kalkulationsgrundlagen und in der Folge falsche Beschaffungsentscheidungen verhindern, deren negative Konsequenzen in der Regel erst im Laufe der Nutzung des Gegenstandes und somit für etwaige Korrekturen zu spät sichtbar werden. Eine Gesamtkostenbetrachtung bezüglich des Beschaffungsobjekts sollte reine Preisvergleiche als Auswahlkriterium für Lieferanten ersetzen.

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