Die sog. Tonnagesteuer stellt keine eigene Steuer dar, sondern ist vielmehr eine besondere Art der Gewinnermittlung nach der Größe des jeweiligen Schiffes. Im Ergebnis stellt § 5a EStG eine erhebliche Steuervergünstigung für den Betrieb von Handelsschiffen im internationalen Verkehr dar. Mit einer Änderung dieser Rechtslage ist trotz der immer wieder geäußerten Kritik an der steuerlichen Vergünstigung nicht zu rechnen, da in der Zwischenzeit verschiedene europäische Länder eine Gewinnermittlung nach der Tonnage eingeführt haben und deshalb eine ersatzlose Abschaffung des § 5a EStG zu einem erheblichen Rückgang der Bereederung im Inland führen würde.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Finance Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge