Ein überwiegend im internationalen Verkehr eingesetztes Containerschiff mit einer Tonnage von 15.000 Nettotonnen, welches einer deutschen GmbH & Co. KG gehört, hat in 01 350 Betriebstage. An 15 Tagen lag das Schiff in der Werft. Der Komplementär erhält gem. Gesellschaftsvertrag eine Haftungsvergütung von 10.000 EUR pro Jahr, ein Kommanditist (K 1) eine Bereederungsgebühr in Höhe von 4 % der Umsatzerlöse, dies sollen hier 60.000 EUR sein. Ein weiterer Kommanditist (K 2) erhält für die Buchführung 5.000 EUR pro Jahr. Sein Aufwand für die Buchführung beträgt 3.000 EUR. Letzterer hat zudem 25.000 EUR pro Jahr Finanzierungskosten für seine Beteiligung. In 01 ist ein Gesellschafter K 3 aus der Gesellschaft ausgeschieden, dessen Anteil am Unterschiedsbetrag 50.000 EUR betragen hat.
Der Tonnagegewinn ermittelt sich hier wie folgt:
1.000 × 0,92/100 = | 9,20 EUR |
9.000 × 0,69/100 = | 62,10 EUR |
5.000 × 0,46/100 = | 23,00 EUR |
Summe: | 94,30 EUR |
Betriebstage 350[1] x | 94,30 EUR |
Tonnagegewinn = | 33.005 EUR |
Sonderbetriebseinnahmen: | |
Haftungsvergütung | 10.000 EUR |
Bereederungsgebühr K 1 | 0 |
(von Tonnagegewinn umfasst bis 4 %) | |
Kosten Buchhaltung | 5.000 EUR |
Sonderbetriebsausgaben: | |
Finanzierungskosten | 0 |
(nicht ansatzfähig) | |
Kosten Buchhaltung | – 3.000 EUR |
Gewinn somit | 45.005 EUR |
Anteil K 3 Unterschiedsbetrag | 50.000 EUR |
Einkünfte aus Gewerbebetrieb | 95.005 EUR |
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