Ein überwiegend im internationalen Verkehr eingesetztes Containerschiff mit einer Tonnage von 15.000 Nettotonnen, welches einer deutschen GmbH & Co. KG gehört, hat in 01 350 Betriebstage. An 15 Tagen lag das Schiff in der Werft. Der Komplementär erhält gem. Gesellschaftsvertrag eine Haftungsvergütung von 10.000 EUR pro Jahr, ein Kommanditist (K 1) eine Bereederungsgebühr in Höhe von 4 % der Umsatzerlöse, dies sollen hier 60.000 EUR sein. Ein weiterer Kommanditist (K 2) erhält für die Buchführung 5.000 EUR pro Jahr. Sein Aufwand für die Buchführung beträgt 3.000 EUR. Letzterer hat zudem 25.000 EUR pro Jahr Finanzierungskosten für seine Beteiligung. In 01 ist ein Gesellschafter K 3 aus der Gesellschaft ausgeschieden, dessen Anteil am Unterschiedsbetrag 50.000 EUR betragen hat.

Der Tonnagegewinn ermittelt sich hier wie folgt:

 
1.000 × 0,92/100 = 9,20 EUR
9.000 × 0,69/100 = 62,10 EUR
5.000 × 0,46/100 = 23,00 EUR
Summe: 94,30 EUR
Betriebstage 350[1] x 94,30 EUR
Tonnagegewinn = 33.005 EUR
Sonderbetriebseinnahmen:  
Haftungsvergütung 10.000 EUR
Bereederungsgebühr K 1 0
(von Tonnagegewinn umfasst bis 4 %)  
Kosten Buchhaltung 5.000 EUR
Sonderbetriebsausgaben:  
Finanzierungskosten 0
(nicht ansatzfähig)  
Kosten Buchhaltung – 3.000 EUR
Gewinn somit 45.005 EUR
Anteil K 3 Unterschiedsbetrag 50.000 EUR
Einkünfte aus Gewerbebetrieb 95.005 EUR
[1] Werfttage zählen hier wohl nicht, siehe oben.

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