Überblick

Termingeschäfte sind nach der Definition des Wertpapierhandelsgesetzes § 2 Abs. 2 WpHG Festgeschäfte oder Optionsgeschäfte, die zeitlich verzögert zu erfüllen sind und deren Wert sich unmittelbar oder mittelbar vom Preis oder Maß eines Basiswertes ableitet. Die Begriffe Termingeschäft, Derivate und derivatives Finanzinstrument werden dabei in den meisten Fällen synonym verwendet. Termingeschäfte weisen zwei grundlegende Merkmale auf. Erstens wird bei den Termingeschäften im Gegensatz zu den Kassageschäften die gegenseitige Erfüllung (Zahlung des Kaufpreises und Lieferung des Kaufobjekts) nicht sofort, sondern für einen späteren Zeitpunkt vereinbart. Der Kurs für die zukünftige Erfüllung wird jedoch bereits am Tag des Abschlusses des Termingeschäftes festgelegt. Zweitens führt der derivative Charakter dazu, dass der Wert des Instruments von dem Wert eines anderen Finanztitels, einer Ware oder einer anderen definierten Bezugsgröße abhängt.

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