Ein Aktienfuture basiert als Basiswert auf den Aktien eines einzelnen Unternehmens. Die Kontrakte sind hinsichtlich bestimmter Spezifikationen wie Aktientyp, Ablaufdatum, Größe und minimale Auf- und Abwärtsbewegungen standardisiert. Im Folgenden soll die Bewertung von Aktienfutures dargestellt werden:

Bei einem Aktienfuture sind die Zinsaufwendungen, die für das Halten der Kassaposition entstehen und die Dividendenzahlungen aus der Kassaposition für die cost of carry maßgeblich. Unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses lassen sich die cost of carry eines Aktienfutures wie folgt bestimmen:

 
mit: B = Bezugsverhältnis Anzahl futures zu Anzahl Aktien
  K = Aktueller Kurs der Aktie
  rf = Refinanzierungszinssatz
  t = Restlaufzeit des future in Tagen
  T = Tage des Jahres
  d = Dividendensatz der Aktie

Dabei entspricht der 1. Term in der Klammer den Finanzierungsaufwendungen für den Kassakauf einer Aktie zum aktuellen Kurs. Davon werden die Dividendenerträge abgezogen, die sich aus dem Produkt aus der Dividendenrate und dem aktuellen Kurs der Aktie ergeben. Da ein Aktienfuture i. d. R. auf dem Terminkauf resp. -verkauf von mehr als einer Aktie basiert, muss diese Wertdifferenz ferner durch das Bezugsverhältnis dividiert werden.

Aktienfutures mit einzelnen Aktien als Basiswert werden beispielsweise an der europäischen Börse Eurex gehandelt. Für die Aktienfutures stehen an der Eurex Laufzeiten bis zum Schlussabrechnungstag der jeweils nächsten 13 Monate sowie die nächsten 2 folgenden Jahresschlussabrechnungstage (Dezember) zur Verfügung. Die kürzeste Restlaufzeit beträgt somit maximal 1 Monat, die längste Restlaufzeit maximal 3 Jahre. Der Schlussabrechnungstag ist in der Regel der 3. Freitag im Verfallsmonat.

 
Praxis-Beispiel

Bewertung Aktienfuture

Die Bewertung eines Aktienfutures wird in Tab. 8 am Beispiel des im Dezember 00 fälligen Kontrakts auf die Aktien der XY AG demonstriert.

Tab. 8: Bewertung des future auf die Aktien der XY AG

Ein Aktienfuture kann bei Fälligkeit durch physische Lieferung der Aktien, die dem Termingeschäft in einem bestimmten Bezugsverhältnis als Basiswert zugrunde liegen, oder Barausgleich erfüllt werden.

Eine physische Lieferung ist nur bei wenigen Basiswerten verpflichtend. In diesem Fall muss der Verkäufer des Aktienfutures am 3. Handelstag nach dem letzten Handelstag des future unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses die entsprechende Anzahl an Aktien liefern. Der Käufer des future ist dagegen verpflichtet, den Schlussabrechnungspreis zu zahlen. Sofern der Käufer des future nicht am physischen Besitz der Aktien interessiert ist, kann er vor dem letzten Handelstag durch einen Verkauf eines future seine offene Position schließen. Die Abnahmeverpflichtung aus der long position und die Lieferverpflichtung aus der short position heben sich dann auf.

Die Erfüllung der Aktienfutures erfolgt jedoch i. d. R. durch einen Barausgleich nach Handelsschluss des letzten Handelstags. Abhängig vom vorliegenden Abrechnungskurs ist der Käufer (Verkäufer) verpflichtet, dem Verkäufer (Käufer) eine Ausgleichszahlung zu leisten. Die Höhe der Ausgleichszahlung entspricht der Differenz zwischen dem Kurs des future am Vortag des Erfüllungstermins und dem Schlussabrechnungspreis. Der Käufer des future ist zu einer Ausgleichszahlung verpflichtet, wenn der Schlussabrechnungspreis unter dem Kurs des future am Vortag des Erfüllungstermins liegt. Übersteigt der Schlussabrechnungskurs dagegen den vorletzten Futurekurs, muss der Verkäufer eine Ausgleichszahlung leisten. Zur Berechnung der Ausgleichszahlung aus einem Aktienfuture wird die Differenz zwischen den beiden Kursen mit dem Kontraktvolumen des future multipliziert. Das Kontraktvolumen hängt von der Aktie und der Börse ab und beträgt i. d. R. 10, 100 oder 1.000 Aktien. Die Ausgleichszahlung kann allgemein mit der folgenden Formel bestimmt werden:

Ausgleichszahlung = (EDSP – Kurs des future am Vortag des Erfüllungstermins) × V

mit V = Kontraktvolumen

Die Berechnung wird anhand eines kurzen Beispiels verdeutlicht: Ein Investor erwirbt am 21.8.00 zu einem Kurs von 153,20 EUR einen Aktienfuture, der am 16.9.00 fällig wird. Am 15.9.00 liegt ein Futurekurs von 142,50 EUR vor, der Abrechnungskurs (EDSP) am 16.09.00 beträgt 136,70 EUR. Das Kontraktvolumen des future beläuft sich auf 100 Aktien pro Aktienfuture. In diesem Beispiel muss der Investor am Erfüllungstag 580 EUR an die Clearing-Stelle bezahlen.

Ausgleichszahlung = (136,70 – 142,50) × 100 = – 580 EUR

Da sich der Kurs des Aktienfutures zwischen dem Abschluss der Position und dem Fälligkeitstag verringert hat, war der Kauf des Aktienfutures für den Investor nachteilig.

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