Zinsoptionen sind financial options die als Basiswert ein zinstragendes Instrument wie Anleihen oder swaps verwenden. Analog zu den Aktienoptionen wird als Zinsoption der Kauf oder Verkauf des Rechts, eine bestimmte Menge eines bestimmten Zinstitels zu einem bei Vertragsabschluss festgelegten Basispreis kaufen (Kaufoption bzw. call) oder verkaufen zu können (Verkaufsoption bzw. put), bezeichnet. Für das Recht des Kaufs bzw. Verkaufs ist vom Käufer der Zinsoption die Optionsprämie zu zahlen. Durch den Abschluss der Option erhält der Verkäufer die Optionsprämie und verpflichtet sich zugleich, den Zinstitel zu verkaufen (call) oder zu kaufen (put).

Caps, Floors und Collars

Eine in der Praxis häufig anzutreffende Ausprägungsform von Zinsoptionen stellen Zinsbegrenzungsverträge, sogenannte caps, floors und collars dar. Es handelt sich dabei um eigenständig handelbare, nicht börsennotierte Vereinbarungen über Zinsober- und Zinsuntergrenzen, die im Zusammenhang mit variabel verzinslichen Krediten und Anlagen eingesetzt werden können.

Zinsbegrenzungsverträge sind individuelle, also nicht börsengehandelte Vereinbarungen über Zinsober- oder Zinsuntergrenzen. Der Käufer eines Zinsbegrenzungsvertrages erwirbt gegen Zahlung einer Prämie eine Serie von Optionen, die eine bestimmte maximale und/oder minimale Zinshöhe garantieren. Der Verkäufer verpflichtet sich, in Abhängigkeit von der Zinsentwicklung eine Ausgleichszahlung zu leisten. Zinsbegrenzungsverträge können in drei Erscheinungsformen auftreten:

  • Bei der Vereinbarung einer Zinsobergrenze handelt es sich um einen cap.
  • Die Vereinbarung einer Zinsuntergrenze geschieht mithilfe eines floor.
  • Über einen collar wird sowohl eine obere als auch eine untere Zinsgrenze festgelegt.

Da den caps im Rahmen der Zinsbegrenzungsverträge die größte Bedeutung zukommt, liegt hier der Schwerpunkt der folgenden Ausführungen.

Darstellung von Caps

Die Festlegung einer Zinsobergrenze erfolgt mithilfe eines Caps. Dieses Instrument kommt in erster Linie in Frage, wenn sich ein Kreditnehmer, der einen variabel verzinslichen Kredit aufgenommen hat, gegen den Anstieg des Kreditzinssatzes über ein bestimmtes Niveau hinaus absichern möchte. Variable Kredite orientieren sich i. d. R. an einem bestimmten Referenzzinssatz, beispielsweise dem EURIBOR. Die Kreditkosten werden üblicherweise als Referenzzinssatz zuzüglich eines bonitätsabhängigen Zinsaufschlags angegeben (z. B. EURIBOR + 1,5 %). Der Referenzzinssatz gilt als Maßstab für den im Zinsbegrenzungsvertrag vereinbarten Zinssatz. Im Rahmen der Cap-Vereinbarung wird ein Zinssatz als Obergrenze festgelegt. Überschreitet der Referenzzinssatz diese Obergrenze, muss der Verkäufer des Cap an den Käufer eine Ausgleichszahlung leisten. Die Ausgleichszahlung des Verkäufers führt dazu, dass die effektive Zinslast des Cap-Käufers den vereinbarten Höchstzinssatz nicht überschreitet. Als Gegenleistung erhält der Verkäufer eine Prämie. Diese wird entweder prozentual anteilig auf den abgesicherten Betrag oder einmalig in diskontierter Form bei Vertragsabschluss entrichtet. Die Höhe der zu zahlenden Prämie ist im Wesentlichen von den folgenden vier Faktoren abhängig:

  • Zinsobergrenze,
  • Zinsniveau bei Vertragsabschluss,
  • Laufzeit sowie
  • erwartete Volatilität des Referenzzinssatzes.

Tab. 6 zeigt beispielhaft mögliche Prämienzahlungen für eine Cap-Vereinbarung.

 
Vereinbarte Zinsobergrenze in % Zu zahlende Prämie bei Laufzeit
5 Jahre 7 Jahre 10 Jahre
Prämie* Prämie p. a.* Prämie* Prämie p. a.* Prämie* Prämie p. a.*
6,0 3,65 0,87 6,53 1,19 9,88 1,39
6,5 2,83 0,68 5,32 0,97 8,22 1,16
7,0 2,20 0,53 4,33 0,79 6,83 0,96
7,5 1,70 0,41 3,54 0,65 5,68 0,80
8,0 1,32 0,32 2,89 0,53 4,72 0,66
8,5 1,03 0,25 2,37 0,43 3,94 0,55

Tab. 6: Beispielhafte Prämienvereinbarungen bei Caps

* in Prozent des abzusichernden Betrages

Zinsanpassungen werden bei variablen Produkten i. d. R. in bestimmten zeitlichen Abständen vorgenommen, die sich am zugrunde liegenden Referenzzinssatz (z. B. EURIBOR) orientieren, beispielsweise in drei- oder sechsmonatigen Abständen. Zu jedem dieser Anpassungszeitpunkte kann es – in Abhängigkeit von dem jeweils aktuellen Zinsniveau – zu einer Ausgleichszahlung kommen, sodass es sich bei den Zinsbegrenzungsverträgen letztendlich um ein Bündel von Call-Optionen handelt. Hierbei lassen sich der maximale Zinssatz als Basispreis und der Preis des Cap als Optionsprämie interpretieren (Optionspreistheorie). Der Käufer des Cap ist im Verlust auf die zu zahlende Prämie beschränkt, kann aber bei steigenden Zinsen die Option ausüben und die Ausgleichszahlung des Verkäufers in Anspruch nehmen. Auf Grund der überwiegend langfristig abgeschlossenen Verträge kann dieses Recht bei entsprechender Zinsentwicklung sogar mehrmals ausgeübt werden.

 
Praxis-Beispiel

Funktionsweise von Caps

Ein Beispiel soll die Funktionsweise eines Cap verdeutlichen. Ein Unternehmen hat einen variabel verzinslichen Kredit abgeschlossen. Als Zinssatz wurde der 6-Monats-EURIBOR zuzüglich eines Aufschlages von 1 % vere...

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