Als sonstige Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation[1] gelten Leistungen, mit denen die Übertragung, die Ausstrahlung oder der Empfang von Signalen, Schrift, Bild und Ton oder Informationen jeglicher Art über Draht, Funk, optische oder sonstige elektromagnetische Medien ermöglicht und gewährleistet werden. Dazu gehören auch die Abtretung und die Einräumung von Nutzungsrechten an Einrichtungen zur Übertragung, zur Ausstrahlung oder zum Empfang. Insbesondere zählen dazu:

  • die Übertragung von Signalen, Schrift, Bild, Ton, Sprache oder Informationen jeglicher Art via Festnetz, Mobilfunk, Satellitenkommunikation oder Internet;
  • Videoübertragungen und Schaltungen von Videokonferenzen;
  • die Bereitstellung von Leitungskapazitäten oder Frequenzen im Zusammenhang mit der Einräumung von Übertragungskapazitäten im Festnetz, Mobilfunknetz, in der Satellitenkommunikation, im Rundfunk- und Fernsehnetz und beim Kabelfernsehen;
  • Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Einräumung von Übertragungskapazitäten zur Sicherung der Betriebsbereitschaft durch Fernüberwachung oder Vor-Ort-Service;
  • die Verschaffung von Zugangsberechtigungen zu den Festnetzen, Mobilfunknetzen, der Satellitenkommunikation, dem Internet und dem Kabelfernsehen;
  • die Überlassung von sog. "Calling-cards", bei denen die Telefongespräche, unabhängig von welchem Apparat sie geführt werden, über die Telefonrechnung für den Anschluss im Heimatland abgerechnet werden;
  • die Vermietung und das Zurverfügungstellen von Telekommunikationsanlagen im Zusammenhang mit der Einräumung von Nutzungsmöglichkeiten der verschiedenen Übertragungskapazitäten. Dagegen handelt es sich bei der Vermietung von Telekommunikationsanlagen ohne Einräumung von Nutzungsmöglichkeiten von Übertragungskapazitäten um die Vermietung beweglicher körperlicher Gegenstände;
  • die Einrichtung von "Voice-Mailbox"-Systemen.
 
Praxis-Beispiel

Beispiele für Telekommunikationsleistungen

Zu den Telekommunikationsdienstleistungen gehören z. B.:

  • Festnetz- und Mobiltelefondienste zur wechselseitigen Ton-, Daten- und Videoübertragung einschließlich Telefondienstleistungen mit bildgebender Komponente (Videofonie);
  • über das Internet erbrachte Telefondienstleistungen einschließlich VoIP-Dienstleistungen (Voice over Internet Protocol);
  • Sprachspeicherung (Voicemail), Anklopfen, Rufumleitung, Anruferkennung, Dreiwegeanruf und andere Anrufverwaltungsdienste;
  • Personenrufdienste (sog. Paging-Dienste)
  • Audiotextdienste;
  • Fax, Telegrafie und Fernschreiben;
  • der Zugang zum Internet und World Wide Web;
  • private Netzanschlüsse für Telekommunikationsverbindungen zur ausschließlichen Nutzung durch den Dienstleistungsempfänger.

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