Umsatzsteuerlich liegt bei der Überlassung an bzw. bei der Nutzung durch Arbeitnehmer eine umsatzsteuerpflichtige unentgeltliche Wertabgabe gem. § 3 Abs. 9a UStG vor.

 
So buchen Sie richtig

Überlassung eines Mobiltelefons an Arbeitnehmer

Der Arbeitnehmer darf das betriebliche Handy auch für private Zwecke nutzen. Von der Telefonrechnung des Unternehmers über 150 EUR zzgl. 28,50 EUR Umsatzsteuer entfallen 10 % der Aufwendungen auf private Telefongespräche vom Arbeitnehmer. Die Rechnung wird vom betrieblichen Bankkonto abgebucht. Der Unternehmer übernimmt die Kosten komplett.

 

Konto

SKR 03 Soll

Konten-

bezeichnung
Betrag

Konto

SKR 03 Haben

Konten-

bezeichnung
Betrag
4920 Telefon 150,00 EUR 1200 Bank 178,50 EUR
1570 Vorsteuer 28,50 EUR      
 

Konto

SKR 04 Soll

Konten-

bezeichnung
Betrag

Konto

SKR 04 Haben

Konten-

bezeichnung
Betrag
6805 Telefon 150,00 EUR 1800 Bank 178,50 EUR
1400 Vorsteuer 28,50 EUR      

Der geldwerte Vorteil (10 %) beträgt 15 EUR, die Umsatzsteuer auf die unentgeltliche Wertabgabe an den Arbeitnehmer (15 EUR × 19 % =) 2,85 EUR.

 

Konto

SKR 03 Soll

Konten-

bezeichnung
Betrag

Konto

SKR 03 Haben

Konten-

bezeichnung
Betrag
4140 Freiw. soz. Aufwand LSt.-frei 17,85 EUR 8590 Verrechnete sonstige Sachbezüge (keine Waren) 15,00 EUR
      1776 Umsatzsteuer 2,85 EUR
 

Konto

SKR 04 Soll

Konten-

bezeichnung
Betrag

Konto

SKR 04 Haben

Konten-

bezeichnung
Betrag
6130 Freiw. soz. Aufwand LSt.-frei 17,85 EUR 4940 Verrechnete sonstige Sachbezüge (keine Waren) 15,00 EUR
      3800 Umsatzsteuer 2,85 EUR
 
So buchen Sie richtig

Umsatzbesteuerung kann vermieden werden

Die Besteuerung mit Umsatzsteuer kann vermieden werden, wenn nachgewiesen wird, dass die Übernahme der Telefonkosten durch das betriebliche Interesse des Arbeitgebers veranlasst ist. Dann überlagert der betriebliche Zweck den privaten Bedarf des Arbeitnehmers und es fällt keine Umsatzsteuer an.[1]

Muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber den Privatanteil bezahlen, unterliegen diese Beträge der Umsatzsteuer.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Finance Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge